Urteil gegen Lexmark

Wie bereits im Januar berichtet, hat Lexmark das so genannte „Return Cartridge Programm“ eingeführt. Das bedeutet, dass die erste Patrone nicht nachfüllbar ist. Man muss sich nun eine neue Patrone kaufen, die so genannte A-Version, die meistens etwas teurer ist, als die, die mit dem Drucker mitgeliefert wird. (mehr …)